Am 07.07.2021 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht. Dabei handelt es sich nach der Klage gegen die Volkswagen AG bereits um die zweite Musterfeststellungsklage, die der Verband im Diesel Abgasskandal gegen einen Autohersteller einreicht. Das Verfahren gegen die VW AG endete im Frühjahr 2020 mit einem Vergleich.
Die Registrierung für und die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist nur für Verbraucher möglich und für diese kostenlos.
HAHN Rechtsanwälte ist ausschließlich auf Verbraucherseite tätig und wird mit über 5.000 Mandaten und 130 Urteilen (Stand 22.07.2021) gegen die Daimler AG im Mercedes-Abgasskandal zu den führenden Kanzleien gezählt.
Wer kann sich an einer Musterfeststellungsklage gegen Daimler beteiligen?
Im Dieselskandal um manipulierte Mercedes-Modelle sind bereits verpflichtende Rückrufe für fast 600.000 Fahrzeuge erfolgt – alleine in Deutschland. Über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen beispielsweise der GLK, GLC, die E-Klasse, A-Klasse, S-Klasse, C-Klasse, der Sprinter, Vito oder Viano.
Lohnen tut sich die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage insbesondere für Verbraucher, die über KEINE Rechtsschutzversicherung verfügen. Denn die Teilnahme an einer Verbraucher-Musterfeststellungsklage löst für den betroffenen Fahrzeuginhaber keine Kosten aus. Liegt eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung dagegen vor, ist in den meisten Fällen eine individuelle Klage gegen die Daimler AG der bessere Weg. Diesen Weg sind bisher bereits etwa 20.000 Fahrzeuginhaber eines abgasmanipulierten Mercedes-Dieselfahrzeugs gegangen.
Die Individualklage hemmt natürlich auch die Verjährung, die nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem die Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs bekannt wurde, eintreten könnte. Bei einigen Fahrzeugen wurden die Halter bereits 2018 über einen Rückruf informiert. Zu Ende 2021 könnte demnach ein möglicher Schadensersatzanspruch verjähren. Durch die Teilnahme an einer Individual- bzw. Musterfeststellungsklage wird diese Verjährung gehemmt.
Um welche Abschalteinrichtungen geht es?
Anders als zahlreiche Medien fälschlicherweise berichten, geht es bei den Verfahren gegen die Daimler AG schon lange nicht mehr nur um das Thermofenster. Die Modelle, die vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen worden sind, nutzen vor allem eine sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und eine AdBlue-Dosierstrategie. Beide wurden sowohl vom Kraftfahrt-Bundesamt als auch vom Bundesverkehrsministerium als unzulässig eingestuft. Das Verkehrsministerium klärte zudem auf, dass bei Diesel-Fahrzeugen der Daimler AG fünf unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden worden waren, benannte jedoch nicht alle. Die Behauptung der Daimler AG, sie würde 95% der Verfahren gewinnen, bezieht sich gerade nicht auf diese unzulässigen Abschalteinrichtungen, sondern vor allem auf ältere Fälle, zu deren Verhandlungszeitpunkt das ganze Ausmaß der Abgasmanipulation von Daimler noch gar nicht bekannt war.
Was kann mit einer Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG erreicht werden?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nennt für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vorrangig zwei Ziele. Zum einen solle das Gericht feststellen, dass in den genannten Mercedes Dieseln bestimmte Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Zum zweiten solle es feststellen, dass der Einbau der Abschalteinrichtungen beziehungsweise der Verkauf derart ausgerüsteter Fahrzeuge vorsätzlich und sittenwidrig war.
Die möglichen Folgen einer Musterfeststellungsklage
Feststellungsurteil:
Eine Musterfeststellungsklage kann grundsätzlich auf zwei Wegen Erfolg haben. Entweder, das Gericht spricht ein Feststellungsurteil. Das heißt, es bestätigt die Vorwürfe des klagenden Verbandes. Dies hätte zur Folge, dass den Klägern wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach zusteht. Diesen müssten sie allerdings im Anschluss an das Musterfeststellungsverfahren noch in einer Individualklage durchsetzen.
Vergleich:
Alternativ ist es auch möglich, dass sich der Verband und die Daimler AG auf einen Vergleich einigen, wie es auch im Falle der Musterfeststellungsklage gegen VW der Fall war. Dann wird jedem Teilnehmer, der klageberechtigt war, ein Angebot von Seiten der Daimler AG gemacht. Eine individuelle Aushandlung der Vergleichssumme ist dabei nicht möglich. Entweder das Angebot wird angenommen oder abgelehnt. In diesem Fall kann dann jedoch noch immer eine Individualklage eingereicht werden.
Das können Sie jetzt tun!
Wenn Sie an einer Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG teilnehmen möchten, können Sie sich bei uns vorregistrieren. Wir übernehmen für Sie – kostenlos und rechtssicher – die Anmeldung.
Auch für mögliche zukünftige Musterfeststellungsklagen gegen die Daimler AG bezüglich anderer abgasmanipulierter Mercedes-Modelle können Sie sich bei uns vorregistrieren. Denn es ist durchaus möglich, dass für andere betroffene Modelle noch weitere Musterfeststellungsklagen eingereicht werden.
Persönliche Beratung
Wünschen Sie eine persönliche, kostenfreie Beratung zu der Betroffenheit Ihres Dieselfahrzeuges im Mercedes Abgasskandal, können Sie bei uns mit einem auf diesen Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwalt sprechen. Er prüft die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs und erläutert Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall (MFK, Einzelklage oder bei Inanspruchnahme einer noch bestehenden Fahrzeugfinanzierung Rückabwicklung des Autokreditvertrages nach Widerruf). Zudem wird auch Ihr individueller Schadensersatzanspruch der Höhe nach errechnet. Auch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir kostenfrei für Sie.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Daimler Dieselskandal bereits mehr als 5.000 Mandanten und gehört mit über 100 positiven Urteilen zu den erfolgreichsten Kanzleien im Mercedes Abgasskandal.